Kann man seinen Bürostuhl von der Steuer absetzen?
Ein qualitativ guter und ergonomischer Bürostuhl ist überaus wichtig, wenn man täglich acht Stunden oder mehr im Büro oder Home Office am Bildschirm arbeitet. Dem Sitzkomfort und der Gesundheit zuliebe sollte man bei der Anschaffung eines Bürostuhls nicht am falschen Ende sparen und zum günstigsten Modell greifen. Gönnen Sie sich lieber einen Bürostuhl, der höchste Ansprüche erfüllt und wirklich zu Ihnen passt.
Die gute Nachricht: Sowohl Selbstständige und Freiberufler als auch Arbeitnehmer können Büromöbel, also auch einen Bürostuhl, von der Steuer absetzen.
Lesen Sie im Folgenden unsere Empfehlungen hierzu.
Arbeitsmittel / Werbungskosten
Gemäß § 9 Abs. 1 EStG können Arbeitnehmer Büromöbel, die dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt ihrer Einnahmen dienen, als Werbungskosten geltend machen und steuerlich absetzen. Zu den Werbungskosten zählen u.a. die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, die Ausgaben für Fachliteratur oder die Kosten für die Errichtung und Ausstattung eines Arbeitszimmers. Büromöbel gehören natürlich zur Arbeitszimmerausstattung, also können Arbeitnehmer den Bürostuhl als Werbungskosten absetzen.
Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer nicht anerkennen sollte, was häufiger vorkommt, wenn ein Arbeitnehmer noch ein herkömmliches Büro im Unternehmen hat. Voraussetzung für eine Absetzung ist eine berufliche Nutzung der Büromöbel.
Nur, wenn die Büromöbel zu über 90 Prozent zum Arbeiten genutzt werden, können sie in vollem Umfang abgesetzt werden. Nutzt ein Arbeitnehmer Büromöbel bzw. den Bürostuhl auch z.B. um zwischendurch Onlinespiele zu zocken, lassen sich die Büromöbel nur anteilig absetzen. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer angeben, zu wie viel Prozent er die Büromöbel beruflich nutzt.
Beim Arbeitsmittel absetzen in 2025 ist außerdem beachtenswert, dass Büromöbel bzw. Bürostühle, die ohne Mehrwertsteuer 800 Euro oder weniger kosten, als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten. Ist dies der Fall, können die einzelnen Büromöbelstücke direkt im Anschaffungsjahr in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.
Höherpreisige Büromöbel müssen über 13 Jahre verteilt abgeschrieben werden. In unserem Sortiment finden Sie hochwertige Bürostühle renommierter Marken, die unter dem Schwellenwert von 800 Euro liegen und somit direkt in voller Höhe abgeschrieben werden können. Wichtig zu wissen ist, dass die Pauschale für Aufwendungen für Arbeitsmittel 2025 bei 1230 Euro brutto liegt. Diesen Pauschalbetrag zieht das Finanzamt jedem Arbeitnehmer automatisch ab.
Beachten Sie außerdem, dass sich auch die Kosten für Reparaturen und Wartungen von Arbeitsmitteln steuerlich absetzen lassen. Bewahren Sie für alle Kosten im Zusammenhang mit Ihren Büromöbeln die Rechnungen auf, um im Zweifelsfall einen Nachweis gegenüber dem Finanzamt vorlegen zu können.
Die Tatsache, dass Sie Ihren Bürostuhl als Arbeitsmittel von der Steuer absetzen können, kann diesen je nach Steuersatz und zu versteuerndem Einkommen jedenfalls beträchtlich günstiger machen. Es lohnt sich also, beim Bürostuhl auf Qualität zu setzen – ein guter ergonomischer Bürostuhl hilft Ihnen, auch nach vielen Stunden am Schreibtisch noch leistungsfähig zu bleiben und beugt gesundheitlichen Beschwerden vor. Dass man den Bürostuhl von der Steuer absetzen kann, ist ein weiteres gutes Argument dafür, sich für Qualität zu entscheiden.
Selbständige
Selbstständige haben die Möglichkeit, den Bürostuhl als Betriebsausgabe steuerlich abzusetzen. Generell lässt sich das ganze Arbeitszimmer absetzen, wenn man selbstständig ist. Nach $ 4 Abs. 4 EStG lassen sich nämlich alle beruflich genutzten Aufwendungen von Gewerbetreibenden und Freiberuflern steuerlich absetzen. Wie die Werbungskosten für Freiberufler in der Steuererklärung gehandhabt werden, hängt jedoch – wie bei den Arbeitnehmern auch – vom Preis des Büromöbels ab.
Kostet der Bürostuhl exklusive Mehrwertsteuer weniger als 800 Euro, gilt er als geringwertiges Wirtschaftsgut und lässt sich im Anschaffungsjahr in voller Höhe absetzen. Höherpreisige Büromöbel werden verteilt über 13 Jahre abgeschrieben. Gut zu wissen: Auch Kleinunternehmer können Anschaffungen absetzen. Anschaffungen mit einem Wert von 800 Euro plus Mehrwertsteuer dürfen von ihnen im Anschaffungsjahr als geringwertige Wirtschaftsgüter steuerlich abgesetzt werden.
Selbstständige Unternehmer, die eine größere Anzahl an Bürostühlen erwerben, können diese zur Steuergestaltung nutzen, um auf legalem Wege ihre Steuerlast zu reduzieren.
Laut § 6 Abs. 2a EStG dürfen sie sich nämlich der sogenannten Pooling-Lösung bedienen und bestimmte Aufwendungen wie eben Büromöbel, deren Kosten ohne Umsatzsteuer zwischen 250 und 1000 Euro liegen, als Sammelposten angeben und über einen Zeitraum von 5 Jahren abschreiben. Ob dies Sinn macht und welche Vorteile es konkret bringen kann, kann Ihnen Ihr Steuerberater erklären. Bei Arbeitsmitteln, die ohne Umsatzsteuer 1000 Euro oder mehr kosten, erfolgt die Abschreibung gemäß den steuerlichen Afa-Tabellen.
Home Office oder Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Berechnung und weiteres
Viele Freiberufler und Selbstständige arbeiten ausschließlich im Home Office und auch immer mehr Arbeitnehmer sind ganz oder teilweise von zu Hause aus tätig. Doch lässt sich das Home Office von der Steuer absetzen? Grundsätzlich ja, doch wie bzw. in welcher Höhe hängt von den Rahmenbedingungen ab.
Wenn das Home Office der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist und nur hier gearbeitet wird, lassen sich die Kosten dafür unbegrenzt absetzen. Selbstständige und Freiberufler aller Art wie freie Journalisten, Künstler, Programmierer, Autoren etc. können also durch die berufliche Nutzung des Arbeitszimmers die komplette Home Office-Einrichtung absetzen.
Die Home Office Möbel lassen sich absetzen, indem man einfach die entsprechenden Kosten bei der Steuererklärung angibt. Mietkosten und Nebenkosten wie Strom, Heizung und Müllabfuhr werden anteilig abgerechnet, d.h. Sie müssen anhand der Quadratmeterzahl ausrechnen, wie hoch der Anteil des Arbeitszimmers an den Gesamtkosten ist. Wo sich das Home Office befindet, ist übrigens unerheblich. Sie können also ein Arbeitszimmer im Eigenheim genauso absetzen, wie in einer Mietwohnung.
Auch eine nachträgliche Errichtung des Home Office ist in voller Höhe absetzbar – Sie können also jederzeit ein Arbeitszimmer einrichten und dieses steuerlich absetzen, sofern Sie es dann auch vollumfänglich beruflich nutzen.
Ein wenig anders verhält es sich bei Arbeitnehmern, die keinen Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommen. Ein gutes Beispiel hierfür sind Lehrer, die in der Schule in der Regel kein eigenes Büro haben und deswegen einen häuslichen Arbeitsplatz benötigen, um den Unterricht vorzubereiten, Klassenarbeiten zu korrigieren etc. In solchen Fällen sieht der Gesetzgeber einen jährlichen Höchstbetrag von 1250 Euro vor, der für das Arbeitszimmer bei der Steuer geltend gemacht werden kann. Damit das Home Office vom Finanzamt anerkannt wird, muss es entsprechend zweckmäßig eingerichtet sein und ausschließlich oder zumindest größtenteils für die berufliche Nutzung dienen.
Arbeitszimmer absetzen: Voraussetzungen
In diesem Zusammenhang soll kurz auf das Thema "Home Office Pauschale und Arbeitszimmer absetzen" eingegangen werden: Die Home Office-Pauschale wurde von der Regierung im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt und kommt Arbeitnehmern zugute, die wegen der Pandemie ins Home-Office gewechselt sind. Sie arbeiten daheim teilweise vom Küchentisch oder Sofa aus, was eigentlich nicht steuerlich berücksichtigt wird.
Ein solcher provisorischer Arbeitsplatz erfüllt nämlich nicht dieselben Voraussetzungen wie ein Arbeitszimmer. Damit Arbeitnehmer, die wegen der Pandemie zeitweise von zu Hause aus arbeiten, nicht komplett leer ausgehen, gibt es die Home Office-Pauschale. Zeitlich begrenzt bis voraussichtlich Ende 2022 dürfen pro Arbeitstag 5 Euro von der Steuer abgesetzt werden. Die Home Office-Pauschale beträgt maximal 600 Euro im Jahr und wird auf die Werbungskostenpauschale von jährlich 1000 Euro angerechnet.
Bürostuhl von der Steuer absetzen
Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer können den Bürostuhl von der Steuer absetzen. Die berufliche Nutzung des Stuhls muss mindestens 10 Prozent betragen; liegt sie über 90 Prozent, können die kompletten Kosten abgesetzt werden, ansonsten erfolgt die Abschreibung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils, der geschätzt werden muss.
Selbstständige und Freiberufler können ihren Schreibtischstuhl von der Steuer absetzen, indem sie ihn unter Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Arbeitnehmer können den Bürostuhl als Werbungskosten absetzen. Wenn die Kosten für den Bürostuhl nicht mehr als 952 Euro betragen (800 Euro + Mehrwertsteuer), kann der komplette Preis im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.
Liegen sie darüber, muss der Kaufpreis auf 13 Jahre verteilt werden. Wichtig zu wissen: Sie können einen Bürostuhl fürs Home Office auch absetzen, wenn das Finanzamt Ihr heimisches Arbeitszimmer nicht anerkennen sollte. Bedingung ist nur, dass der Stuhl fast ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird. Um gegebenenfalls einen Nachweis gegenüber dem Finanzamt über den Kaufpreis des Bürostuhls vorlegen zu können, sollten Sie Belege immer aufbewahren.
Sind alle Büromöbel steuerlich absetzbar?
Auch andere Büromöbel lassen sich steuerlich absetzen. Das Vorgehen ist hier dasselbe wie beim Bürostuhl. Selbstständige, die ihre Büroeinrichtung steuerlich absetzen wollen, geben diese unter Betriebsausgaben an. Arbeitnehmer setzen die Kosten für die Ausstattung ihres Arbeitszimmers als Werbungskosten an. Alle Büromöbel, die weniger als 952 Euro kosten (800 Euro plus 19 % Mehrwertsteuer), lassen sich sofort absetzen.
Bei höherwertigen Gütern erfolgt die Abschreibung über den Zeitraum der Nutzung. Wer seinen Schreibtisch von der Steuer absetzen will, oder ein anderes Büromöbel, kann dies auch dann tun, wenn das Finanzamt das heimische Arbeitszimmer nicht anerkennt.
Wichtig ist nur, dass die Büromöbel beruflichen Zwecken dienen. Es spielt in dem Zusammenhang auch keine Rolle, wo sich die Büromöbel befinden. Wenn Sie aus Platzgründen einen Bürotisch im Wohnzimmer stehen haben und diesen vorrangig beruflich nutzen, lässt er sich genauso abschreiben wie ein Schreibtisch im Arbeitszimmer.
Die vollen Anschaffungskosten für Büromöbel können nur geltend gemacht werden, wenn die berufliche Nutzung über 90 % liegt. Liegt sie hingegen zwischen 10 und 89 %, lassen sich die Büromöbel entsprechend anteilig abschreiben.

