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Höhenverstellbarer Schreibtisch: Geld von Krankenkasse und Co.

Büroarbeiter, die den ganzen Tag im Sitzen tätig sind, haben nicht selten mit Rückenproblemen und anderen körperlichen Leiden zu kämpfen. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch fördert wechselnde Haltungen und bringt somit mehr Ergonomie in den Arbeitsalltag. Dadurch lassen sich die von einseitigen Haltungen und Bewegungsmangel bei der Arbeit herrührenden Beschwerden vermeiden oder lindern. In diesem Artikel informieren wir Bildschirmarbeiter darüber, ob ein höhenverstellbarer Schreibtisch von der Krankenkasse übernommen wird beziehungsweise welche anderen Fördermöglichkeiten es gibt.

Recht auf ergonomische Büromöbel

Das Arbeitsschutzgesetz umfasst Bestimmungen, die die Sicherheit und Gesundheit von Angestellten bei der Arbeit gewährleisten. Laut den Regelungen dieses Gesetzes ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass ein Angestellter seiner Arbeit nachgehen kann, ohne dass seine körperliche oder geistige Gesundheit in irgendeiner Weise gefährdet ist. Mögliche Gefahren für die Gesundheit können natürlich unter Umständen auch vom Arbeitsplatz ausgehen, an dem der Angestellte täglich acht Stunden oder mehr verbringt. Das Arbeitsschutzgesetz, genauer gesagt die Arbeitsstättenverordnung, nimmt Arbeitgeber somit in die Verantwortung, den Angestellten einen ergonomischen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, an dem diese ihrer Beschäftigung nachgehen können, ohne dem Risiko irgendwelcher gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgesetzt zu sein.

Ergonomische Büromöbel verhindern einseitige Belastungen und Bewegungsmangel bei der Bildschirmarbeit und tragen so dazu bei, dass man auch nach langen Tagen im Büro oder Home-Office fit und leistungsfähig bleibt. Neben einem ergonomischen Bürostuhl leistet hierfür auch ein höhenverstellbarer Schreibtisch einen wichtigen Beitrag. Ist der Arbeitsplatz hingegen nicht ergonomisch gestaltet, kann es schnell zu vielfältigen gesundheitlichen Problemen wie Rückenschmerzen, Beinveneninsuffizienz, Beckenvenenthrombosen oder Bandscheibenleiden kommen.

Spätestens, wenn Angestellte an ihren Arbeitgeber herantreten und ihm erläutern, dass ergonomische Büromöbel für ihre Gesundheit förderlich sind, sollte dieser sich kooperativ zeigen und einen höhenverstellbaren Schreibtisch zur Verfügung stellen oder zumindest bezuschussen. Ein Problem ist jedoch, dass im Arbeitsschutzgesetz nirgends konkret die Rede davon ist, dass ein höhenverstellbarer Schreibtisch die gesundheitlichen Voraussetzungen am Arbeitsplatz verbessert. Das bedeutet: Der Arbeitgeber kann sich winden und ablehnen, für einen höhenverstellbaren Schreibtisch aufzukommen

Damit der Arbeitgeber doch einlenkt, sollten Sie sich vorab über die Vorteile eines höhenverstellbaren Schreibtisches informieren, um eine gute Argumentationsgrundlage zu haben. Idealerweise treffen Sie auch schon eine Vorauswahl geeigneter Schreibtische – gerne stellen wir von raumweltenheiss Ihnen dafür Kostenvoranschläge zur Verfügung.

Leiden Sie bereits an gesundheitlichen Problemen, die von der Arbeit herrühren, kann ein Attest den Arbeitgeber schlussendlich davon überzeugen, dass ein höhenverstellbarer Schreibtisch Ihrer Gesundheit zugutekommt und sich positiv auf Ihre Arbeit auswirken könnte. 

Stellt sich der Arbeitgeber trotz aller Argumente und Bemühungen quer, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, denn es gibt weitere Möglichkeiten für Sie, sich den höhenverstellbaren Schreibtisch finanzieren zu lassen.

Antrag höhenverstellbarer Schreibtisch: Gründe und Zuständigkeit

Eine Zeitlang hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Kosten für ergonomische Büromöbel übernommen. Die Kostenübernahme kam bei allen Angestellten bzw. Versicherten infrage, die nachweisen konnten, dass die ergonomischen Arbeitsmittel zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit dienten. Wer zum Beispiel durch die starre Bildschirmarbeit diagnostizierte Nacken- oder Rückenbeschwerden oder andere chronische gesundheitliche Probleme davongetragen hatte und die Zweckmäßigkeit eines höhenverstellbaren Schreibtischs durch ein Attest untermauern konnte, bekam von der Rentenversicherung bis zu 1200 Euro dafür erstattet. Mittlerweile betrachtet sich die Rentenversicherung allerdings nicht mehr als zuständig.

Sie verweist darauf, dass der berufsbedingt notwendige Bedarf an ergonomischen Büromöbeln unter das Arbeitsschutzrecht und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fällt. Daher sieht die Rentenversicherung in puncto ergonomischer Arbeitsplatz die Arbeitgeber in der Pflicht. Unter bestimmten Bedingungen kommt die Rentenversicherung aber doch für einen höhenverstellbaren Schreibtisch auf, dazu weiter unten mehr.

Finanzierung eines höhenverstellbaren Schreibtischs von Rehabilitationsträgern durch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“

Wenn der Arbeitgeber sich trotz aller Bemühungen weigert für den höhenverstellbaren Schreibtisch aufzukommen, können Sie diesen noch durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die verschiedene Rehabilitationsträger erbringen, oder über einen Krankenkassenzuschuss bekommen.

Auf die LTA, unter die unter bestimmten Voraussetzungen auch höhenverstellbare Schreibtische fallen, haben behinderte oder von Behinderung bedrohte Personen Anspruch. Wer durch die starre Bildschirmarbeit wiederholt gesundheitliche Probleme davongetragen hat und öfter arbeitsunfähig gewesen ist, kann sich bereits zu letztgenannter Personengruppe zählen.

Um einen Antrag auf LTA zu stellen, benötigen Sie in jedem Fall ein ärztliches Attest und Sie müssen das Antragsformular des entsprechenden Rehabilitationsträgers ausfüllen. Kommt der Rehabilitationsträger zu dem Schluss, dass Sie wegen Ihrer gesundheitlichen Situation einen höhenverstellbaren Schreibtisch benötigen, übernimmt er die Kosten.

Antrag auf Finanzierung eines höhenverstellbaren Schreibtischs bewilligt?

Wurde Ihr Antrag auf die Finanzierung eines höhenverstellbaren Schreibtischs bewilligt, sind wir bei raumweltenheiss Ihnen gerne behilflich, einen optimal zu Ihnen passenden höhenverstellbaren Schreibtisch oder ergonomischen Bürostuhl zu finden. Nehmen Sie dazu gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

Die Rentenversicherung und andere Rehabilitationsträger, die LTA erbringen

Oft verweist die Deutsche Rentenversicherung in Sachen höhenverstellbarer Schreibtisch zunächst auf das Arbeitsschutzgesetz und nimmt den Arbeitgeber in die Pflicht, für einen ergonomischen Arbeitsplatz zu sorgen. Wenn es um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen geht, ist in puncto höhenverstellbarer Schreibtisch aber doch die Rentenversicherung zuständig, weil die adäquate Ausstattung des Arbeitsplatzes dann die Verantwortung des Arbeitgebers übersteigt.

So kommen Sie über die Rentenversicherung an den Bürostuhl oder Schreibtisch

Bei Arbeitnehmern, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, mindestens 29 Jahre alt und mindestens 15 Jahre beitragspflichtig angestellt sind, ist die deutsche Rentenversicherung für den Antrag auf Zuschuss für einen Bürostuhl zuständig. Auch ein spezieller orthopädischer Bürostuhl wird von den der Rentenversicherung finanziert.

Ebenso ist der Antrag „höhenverstellbarer Schreibtisch“ bei der Rentenversicherung unter den genannten Voraussetzungen einzureichen. Dazu müssen Sie die Formulare G0100-00 und G0130-00 von der Webseite der DRV herunterladen, ausfüllen und einreichen. Ob ergonomische Bürostühle oder verstellbare Schreibtischgestelle: Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, stehen die Chancen gut, dass die Rentenversicherung alle Kosten übernimmt.

Weitere Rehabilitationsträger, die die Finanzierung von ergonomischen Büromöbeln wie einem höhenverstellbaren Schreibtisch unter bestimmten Bedingungen übernehmen: 

  • Bundesagentur für Arbeit: Für alle, die die Anspruchsvoraussetzungen grundsätzlich erfüllen, aber weniger als 15 Jahre beitragspflichtig beschäftigt sind. 
  • Gesetzliche Unfallversicherungen bzw. Genossenschaften: Wenn der Schreibtisch aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit benötigt wird. 
  • Integrationsamt: Bei Beamten/Studenten mit 50 % Behinderung oder 30% Behinderung mit Gleichstellung

Höhenverstellbarer Schreibtisch: Kostenübernahme durch die Krankenkasse 

Wenn sich sowohl der Arbeitgeber als auch die Rehabilitationsträger nicht kooperativ zeigen, ist ein Zuschuss in Sachen höhenverstellbarer Schreibtisch immer noch durch die Krankenkasse möglich. Es liegt im Interesse der Krankenkassen, dass ihre Versicherten gesund bleiben, denn Arztkosten, Rehabilitationsmaßnahmen und Krankengeld kosten sie viel Geld. Da ist für die Krankenkasse ein höhenverstellbarer Schreibtisch vergleichsweise sehr günstig. Auch ein ergonomischer Bürostuhl wird von der Krankenkasse sicher lieber übernommen, als teure Folgekosten für die Behandlung von Arbeitsschäden durch einseitige Sitzhaltungen.

Ob ein Zuschuss für den Bürostuhl von der Krankenkasse gewährt wird oder ein Krankenkassenzuschuss für Stehschreibtische drin ist, wird von Fall zu Fall individuell entschieden. Soll ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder orthopädischer Bürostuhl über die Krankenkasse finanziert werden, müssen Sie einen Antrag ausfüllen und ein Attest beilegen, das bescheinigt, dass ein solches ergonomisches Büromöbel Ihre Beschwerden lindern kann.

Bei der Auswahl passender ergonomischer Büromöbel sind wir von raumweltenheiss Ihnen gerne behilflich. Geben Sie in Sachen höhenverstellbarer Schreibtisch bei Ihrer Krankenkasse nicht so schnell klein bei und leisten Sie Überzeugungsarbeit mit dem Argument, dass dieser oder ein ergonomischer Bürostuhl eine gute Investition für Ihre Gesundheit darstellt und die Krankenkasse langfristig viel Geld durch geringere Ausfallkosten und weniger Behandlungen sparen kann.

Übernimmt die Krankenkasse höhenverstellbare Schreibtischstühle oder Tische für Sie, tut Sie dies meist bis zu einer gewissen Preisgrenze. Bei einem Schreibtisch liegt diese zwischen 800 und 1200 Euro. Entscheiden Sie sich für einen teureren Tisch müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen oder diese von Ihrem Arbeitgeber übernehmen lassen.

Das sollte ein Attest für den Antrag auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch enthalten

Manche suchen nach einem Muster für ein ärztliches Attest in Sachen höhenverstellbarer Schreibtisch. Doch solch ein Muster gibt es nicht, weil jeder Gesundheitszustand einzigartig ist. Wer bei der Arbeit schon länger unter gesundheitlichen Problemen wie Rücken- oder Nackenschmerzen leidet, die von einem nicht optimalen Arbeitsplatz herrühren, sollte einen Facharzt oder Orthopäden aufsuchen. Dieser kann zunächst mal Behandlungen in die Wege leiten, die den Gesundheitszustand verbessern.

Er stellt aber auch ein Attest aus, in dem die körperlichen Probleme und ihre Ursachen beschrieben werden. Bei verschiedenen Diagnosen ist ein höhenverstellbarer Schreibtisch mit diesem Attest nur noch Formsache, weil die verantwortlichen Stellen die Kostenübernahme nun nicht mehr ablehnen können. Hilfreich ist es, wenn der Arzt in dem Attest explizit darauf verweist, dass der höhenverstellbare Schreibtisch die Arbeit im Büro für Sie erleichtert und Ihrer Gesundheit förderlich ist. Nachfolgend zählen wir einige Krankheitsbilder auf, die eine Arbeit im permanenten Sitzen bedenklich oder unzumutbar machen.

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Damit wird ein höhenverstellbarer Schreibtisch von der Krankenkasse ziemlich sicher übernommen:

  • Bandscheibenvorfälle und Bandscheibenvorwölbungen 
  • Beckenvenenthrombosen 
  • Krampfadern an Ober- und Unterschenkeln 
  • chronische Rückenschmerzen sowie Hohlkreuz, Rundrücken oder Flachrücken 
  • Lumbalgien 
  • Skoliose 
  • Wirbelsäulenprobleme
  • Osteochondrose 
  • Morbus Scheuermann und Morbus Bechterew 
  • Lymphstau im Becken- und Beinbereich u.v.m. 

Bei Rückfragen können Sie uns gerne kontaktieren. 

Schreiben Sie uns service@raumwelteheiss.de oder rufen Sie uns an unter 089 54 80 65 160.

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